
Anmeldung
Anmeldung Kindergruppen
Das Kindergartenjahr dauert jeweils vom 01.08. bis zum 31.07. des nachfolgenden Kalenderjahres. Jeweils im Januar liegt die dreiwöchige Anmeldezeit. Die genauen Daten werden von der Bildungsbehörde jeweils zusammen mit dem Versand Ihres Kindergartenpasses bekanntgegeben. Ohne diesen Pass kann Ihr Kind nicht angemeldet werden. Bitte bringen Sie den Kindergartenpass mit dem ausgefüllten Anmeldeformular –siehe Seite „Standort“ mit in den Kindergarten. In den drei Anmelde-Wochen geben wir Gelegenheit, unsere Einrichtungen von innen kennenzulernen. Der nächste Termin ist Mittwoch, 09.01.2019, 16 bis 18 Uhr Offene Tür für Interessenten (an allen unseren Standorten) Über die Aufnahme Ihres Kindes werden wir nach Beendigung der Anmeldewochen unter Berücksichtigung der behördlichen Kriterien entscheiden (wie Alter des Kindes, Geschwister, Arbeitssituation der Erziehungsberechtigten etc.). Nach Ablauf der Planungskonferenzen mit anderen örtlichen Einrichtungsleitungen, mit PIB und der Initiativberatungen der Sozialzentren des AfSD können wir im März dann endgültige Platzzusagen geben. Sollte im laufenden Kindergartenjahr aus unvorhergesehenen Gründen ein Platz frei werden (z.B. wegen Wohnortwechsels), kommen Nachrücker unserer Warteliste in Absprache mit dem AfSD zum Zuge. Die Reihenfolge auf dieser Liste ergibt sich aus den o.g. Aufnahmekriterien.
Öffnungszeiten
Früh- und Spätdienste:
- 07.30 Uhr bis 08.00 Uhr
- 16.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Schließungszeiten:
- 15 Tage in den Schulsommerferien
- 5 Planungstage und Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr
Feriendienste:
- jeweils 1 Woche in den Schul-Osterferien und Schul-Herbstferien (Inanspruchnahme nach Anmeldung)
Beiträge
Die Beiträge für unsere Kindergruppen werden nach dem Ortsgesetz über die Beiträge für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen berechnet. Die Höhe der monatlich zu entrichtenden Beiträge richtet sich nach dem in der Tageseinrichtung regelmäßig in Anspruch genommenen Betreuungsangebot. Sie wird nach dem anrechenbaren Einkommen der Familie und unter Berücksichtigung der Haushaltsgröße gestaffelt. Der Beitragszeitraum ist das Kindergartenjahr (1. August bis 31. Juli des Folgejahres). Die Beitragspflicht besteht auch während der Schließungszeit der Tageseinrichtung. Der Beitrag wird monatlich nachträglich fällig.
Anmeldung
Das Kindergartenjahr dauert jeweils vom 01.08. bis zum 31.07. des nachfolgenden Kalenderjahres. Jeweils im Januar liegt die dreiwöchige Anmeldezeit. Die genauen Daten werden von der Bildungsbehörde jeweils zusammen mit dem Versand Ihres Kindergartenpasses bekanntgegeben.